Zahnzusatzversicherung
Gibt es etwas Bezaubernderes, als ein strahlendes Lächeln? Gesunde und schöne Zähne wünschen sich die meisten Menschen. Denn schöne Zähne sorgen für Selbstbewusstsein und Sicherheit im persönlichen Umgang mit unseren Mitmenschen.
Der Abschluss einer Zahnversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Unterschied GKV und PKV
Das leistet die Gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Das liegt daran, dass eine gesetzliche Krankenversicherung nach den sog. befundbezogenen Festzuschüssen abrechnet, und nicht nach der gewählten Behandlung. Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten der sog. Regelversorgung. Davon werden dann rund 50 % erstattet. Durch den Nachweis regelmäßiger Kontrolluntersuchungen kann der Erstattungsbetrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 65 % erhöht werden.
Zudem gibt es auch Bereiche, in denen die Gesetzliche Krankenversicherung entweder gar keine oder nur gekürzte Leistungen gewährt. Dies gilt nicht erst bei kostenintensiven Behandlungen, wie Implantaten oder anderweitigem Zahnersatz, sondern beginnt bereits bei der einfachen Zahnbehandlung.
Beispiel In- und Onlays:
Bei einem Inlay (Einlagefüllungen) handelt es sich um ein von einem Zahntechniker angefertigtes Teilstück vom Zahn. Das Inlay ersetzt Teile der Kaufläche, jedoch nicht den Zahnhöcker. Sobald auch Zahnhöcker wiederhergestellt werden, benötigt man Onlays. Beide werden in unterschiedlichen Materialien angeboten, z.B. Gold oder auch Keramik.
Eine Gesetzliche Krankenkasse leistet nicht für Inlays oder Onlays.
Beispiel Wurzel- und Parodontosebehandlungen:
Soll ein angegriffener Zahn erhalten bleiben, nutzt der Zahnarzt die Möglichkeit einer Wurzelbehandlung. Dabei wird zunächst der Wurzelkanal gereinigt und erweitert. Anschließend wird der Wurzelkanal gefüllt und abgedichtet. Dadurch wird die Zahnwurzel wiederhergestellt. Nun gibt es viele Fälle, in denen die Gesetzlichen Krankenkassen keine oder nur verringerte Leistung erstatten und der Zahnarzt eine Privatrechnung stellt (z.B. wenn die Wurzelspitze nicht mehr behandelbar ist).
Eine Parodontitis wird durch Bakterien verursacht. Folgen können u.a. Knochenabbau und auch Zahnfleischverlust sein, was neben Karies zu den häufigsten Gründen für die Notwendigkeit eines Zahnersatzes zählt. Darüber hinaus sind Bakterien auch oftmals die Ursache für Mundgeruch und Zahnfleischbluten. Da die Parodontosebehandlung häufig mit einer professionellen Zahnreinigung einhergeht, kann es auch hier zu reduzierten Erstattungen und somit zu einem Eigenanteil führen.
Um die Lücke zwischen den Kosten für die vom Zahnarzt empfohlene und auch durchgeführte Behandlung und der Erstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren, ist eine private Zahnzusatzabsicherung die geeignetste Möglichkeit.
Was leistet die private Zahnzusatzversicherung?
Um die kleinen und vor allem auch die großen Zuzahlungen zu umgehen, bietet die private Zahnzusatzversicherung hervorragende Möglichkeiten.
Neben den Zusatzkosten für die Zahnbehandlung (u.a. Inlays/Onlays, professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Kunststofffüllungen und Knirschschienen) können selbstverständlich auch die Kosten für Zahnersatz (u.a. Kronen, Brücken, Implantate) versichert werden.
Einige Versicherer bieten Komplettlösungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz an. Einige andere Gesellschaften hingegen bieten Bausteinmodule an, mit denen sich ein individueller Versicherungsschutz zusammenstellen lässt.
Die Mehrzahl der Anbieter von Zahnversicherungen stattet ihre Produkte so aus, dass eine Leistungsquote vereinbart wird, die zusammen mit der Zahlung der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.