Kontakt
kAssekura Finanz- und Versicherungsmakler GmbH | Nikolausstraße 9 | D-34560 Fritzlar
Phone: +49 5622 93 000 38 | Fax: +49 5622 93 000 39 | Email:
Urlaubszeit – die schönste Zeit im Jahr!
Trotzdem: Vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind je nach Versicherer möglich.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:
Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.
Steht ein längerer Aufenthalt – privat oder beruflich – an, ist der Abschluss einer zeitlich befristeten Auslandskrankenversicherung notwendig. Dies gilt auch für längere Auslandsaufenthalte von Studenten oder Aupair-Diensten.
Die Leistungen sind hier deutlich erweitert gegenüber der Auslandsreisekrankenversicherung. Dem entsprechend sind die Beiträge auch höher. Je nach Dauer und gewünschten Leistungsumfang sowie möglicher Zusatzabsicherungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung unterscheiden sich hier die Tarife.