Pflegeversicherung

Unser Angebot für Privatkunden

Absicherung für den Pflegefall – Absicherung der Angehörigen

2021 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung rund 4,6 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalem“ altersbedingten Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.

Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten.

Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: In den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% steigen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.

Private Pflegevorsorge

Für alle, die sich selbst und ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Pflegefall schützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge.

Die am häufigsten am Markt vorkommenden Varianten sind die Pflegerente und das Pflegetagegeld. Beide können zwar vor den finanziellen Folgen schützen, sind aber sowohl in der Leistungsart als auch in der Kalkulation grundverschieden.

Eine Pflegerente mit laufendem Beitrag bietet eine gute Möglichkeit, sich finanziell gegen den Pflegefall abzusichern. Je nach Absicherungsbedarf zahlen Sie regelmäßig oder auch einmalig einen bestimmten Beitrag in die Versicherung ein. Die Leistungszahlung im Pflegefall erfolgt dann abhängig vom Pflegegrad, in den Sie eingestuft werden und der Höhe der vereinbarten Pflegerente. Für die Auszahlung der Leistungen spielt es keine Rolle, ob Sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden.

Eine Besonderheit der Pflegerentenversicherung ist, dass die Beiträge über Jahrzehnte hinweg garantiert sind und die durch den Versicherer erwirtschafteten Überschüsse zurück in Ihren Vertrag fließen. Die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrages erhöhen sich also stetig, ohne dass Sie hierfür etwas tun müssen.

Aufgrund dessen lohnt es sich gerade auch in jungen Jahren, eine Absicherung mit einer geringeren Leistungshöhe und einem vergleichsweise niedrigen Beitrag zu tätigen. Denn je früher der Vertrag abgeschlossen wurde, desto länger können auch die Überschüsse einfließen. Zumal die Beiträge in jungen Jahren generell günstiger sind als im Alter.

Gegenüber den anderen Absicherungsformen bietet die Pflegerente noch einen weiteren Vorteil: Sollten Sie einmal in Geldnot sein, können Sie den Vertrag aufheben und erhalten den Rückkaufswert ausbezahlt. Natürlich endet in diesem Fall auch Ihr Anspruch auf die Leistungen.

Das Pflegetagegeld ist anders als die Pflegerente eine Risikoabsicherung ohne einen Rückkaufswert. Dafür dürfte der Beitrag im Vergleich zur Pflegerente günstiger sein. Zu beachten ist dem gegenüber aber, dass der Beitrag – je nach Kalkulation und Entwicklung des gewählten Versicherers – im Laufe der Zeit steigen kann.

In dieser Form der Absicherung wählt der Kunde ein Tagegeld, das dann im Leistungsfall ausbezahlt wird. Das ausbezahlte Pflegetagegeld steht dem Versicherten zur freien Verfügung.

Die meisten Anbieter lassen vom Kunden einen Pflegetagegeldsatz für Pflegegrad 5 festsetzen und haben dann hinterlegte prozentuale Abstufungen für die übrigen Pflegegrade, zum Beispiel:

Pflegegrad 5: 100 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 4: 80 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 3: 50 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 2: 30 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 1: 20 % des vereinbarten Tagessatzes

Zusätzlich bieten einige Versicherer bei notwendiger stationärer Pflegeheimbetreuung immer die Zahlung in Höhe von 100 % des Tagessatzes an.

Auf der anderen Seite gibt es auch Versicherer, die die jeweiligen Absicherungshöhen frei wählbar gestalten. So ist der Kunde nicht an einen festen Prozentsatz gebunden, sondern kann die Summe je nach Pflegegrad und abhängig von der Art der Pflege (ambulant/stationär) selbst festsetzen.

Viele gute Versicherer bieten neben der Zahlung des Tagegeldes weitere wichtige Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
  • Verzicht auf Wartezeiten (leistungsfreier Zeitraum zu Beginn des Vertrages)
  • Einmalzahlung im Leistungsfall
  • Umfangreiche Dynamiken, sowohl in der Zeit vor, als auch im Zeitraum des Leistungsbezug

Bei Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegeergänzungsversicherung (60 € pro Jahr). Bedingt durch die Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich dieser Lösungsweg für Kunden, die bereits eine gewisse Krankheitsgeschichte vorweisen. Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren abzuleisten ist, die versicherbaren Sätze begrenzt und in der Regel nicht ausreichend sind, um die Versorgungslücke zu schließen. Wer auf „regulärem Weg“ Schutz erhalten kann, fährt mit diesem deutlich besser.

Für alle Vorsorgeformen gilt das Gleiche. Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung schützt Versicherte und Angehörige vor einer finanziellen Überbelastung bei Eintritt des Pflegefalls. Entstehende Versorgungslücken können geschlossen und eine optimierte Pflege sichergestellt werden.

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