Kontakt
kAssekura Finanz- und Versicherungsmakler GmbH | Nikolausstraße 9 | D-34560 Fritzlar
Phone: +49 5622 93 000 38 | Fax: +49 5622 93 000 39 | Email:
2009 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung rund 2,3 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben “normalem” altersbedingten Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.
Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten.
Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: in den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% steigen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung
Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend. Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demografischen Wandel wurde in Deutschland 1995 das “Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit” verabschiedet. Nach dem Grundsatz “Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung” sind die Träger der Pflegepflichtversicherung die soziale Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen.
Seit dem 01.01.2017 werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbständigkeit in 6 verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.
MobilitätBewertung 10%(z. B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.) | Kognitive und kommunikative FähigkeitenBewertung 7,5%(z. B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.) | Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenBewertung 7,5%(z. B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten) |
SelbstversorgungBewertung 40%(z. B. Körperpflege, Ernährung, etc.) | Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und BelastungenBewertung 20%(z. B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung) | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteBewertung 15%(z. B. Gestaltung des Tagesablaufs) |
Die Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung müssen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein. Der Unterschied besteht darin, dass Privatversicherte keine Sachleistung, sondern eine, der Höhe nach gleiche, Kostenerstattung erhalten.
Sachleistungen (monatlich) | Geldleistungen (monatlich) | |
Pflegegrad 1 | Leistungen nach § 28a SGB XI | Leistungen nach § 28a SGB XI |
Pflegegrad 2 | 689 € | 316 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € | 545 € |
Pflegegrad 4 | 1.612 € | 728 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € | 901 € |
Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
monatlich | |
Pflegegrad 1 | Zuschuss in Höhe von 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € |
Es gibt Fälle, in denen Personen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung. Bisher hatten die Patienten hierbei keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Diese Versorgungslücke schließt nun das Krankenhausstrukturgesetz mit der sogenannten Übergangspflege als neue Leistung der Krankenkassen.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Durchschnittliche Kosten pro Monat | * | 810 € | 1.380 € | 2.655 € | 3.360 € |
Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € | |
Eigenleistung durch den Versicherten | 121 € | 82 € | 1.043 € | 1.365 € |
* zu Pflegegrad 1 können die Kosten derzeit nicht berechnet werden, da es keine korrespondierende Pflegestufe und damit keine statistische Erhebung gibt
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Durchschnittliche Kosten pro Monat* | 2.068,86 € | 2.487,82 € | 2.979,82 € | 3.492,82 € | 3.722,82 € |
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Eigenleistung durch den Versicherten | 1.943,86 € | 1.717,82 € | 1.717,82 € | 1.717,82 € | 1.717,82 € |
* beispielhaft für ein Pflegeheim in Bayern (96123 Litzendorf)
Unterhaltspflicht der Angehörigen
Die oben genannten beiden Kostenbeispiele machen deutlich, dass die Eigenleistung durch den Versicherten für die häusliche oder stationäre Pflege kaum aufzubringen ist. In diesem Fall müssen die Angehörigen für eine gute Betreuung im Pflegefall tief in die Tasche greifen. Per Gesetz sind die Nachkommen oder nächsten Verwandten dazu verpflichtet, finanziell für ihre pflegebedürftigen Angehörigen aufzukommen (§1601 BGB).
Es ergeben sich je nach Pflegegrad große Versorgungslücken zwischen Kosten und Leistungen, die oft vollständig zu schließen sind. Eine Unterbringung in einem kostengünstigen Pflegeheim oder die Kosteneinsparung bei dem häuslichen Pflegedienst sind für die Versicherten oftmals eine unschöne Alternative.
Zur Berechnung des Unterhaltsbeitrages wird zunächst das sog. “bereinigte Einkommen” festgesetzt. Dies ist bei Arbeitnehmern das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate vor Eintritt der Unterhaltspflicht, bei Selbständigen hingegen werden die durchschnittlichen Einkünfte der zurückliegenden 3 bis 5 Jahre abzüglich
Von diesem “bereinigten Einkommen” wird dann noch ein entsprechender Selbstbehalt abgezogen.
Dieser beträgt
1.600 € für den Unterhaltspflichtigen
2.880 € für Familien
Hinzu kommen noch Freibeträge für eigene Kinder. Diese Selbstbehalte sind nicht bindend. Die Ämter haben hier die Möglichkeit, diese zu senken. Bei verringerten Kosten des Unterhaltspflichtigen, z. B. durch eine entschuldete, selbst genutzte Wohneinheit, für die keine Miete anfällt. Die Freibeträge können Sie auch der Düsseldorfer Tabelle entnehmen.
Zusätzlich zum Selbstbehalt gibt es noch das “Schonvermögen”, das zum Unterhalt ebenfalls nicht herangezogen werden kann. Darunter fällt z. B.
Für alle, die sich selbst und ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Pflegefall schützen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge.
Die am häufigsten am Markt vorkommenden Varianten sind die Pflegerente und das Pflegetagegeld. Beide können zwar vor den finanziellen Folgen schützen, sind aber sowohl in der Leistungsart als auch in der Kalkulation grundverschieden.
Pflegerentenversicherung
Eine Pflegerente mit laufendem Beitrag bietet eine gute Möglichkeit, sich finanziell gegen den Pflegefall abzusichern. Je nach Absicherungsbedarf zahlen Sie regelmäßig oder auch einmalig einen bestimmten Beitrag in die Versicherung ein. Die Leistungszahlung im Pflegefall erfolgt dann abhängig vom Pflegegrad, in den Sie eingestuft werden und der Höhe der vereinbarten Pflegerente. Für die Auszahlung der Leistungen spielt es keine Rolle, ob Sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden.
Eine Besonderheit der Pflegerentenversicherung ist, dass die Beiträge über Jahrzehnte hinweg garantiert sind und die durch den Versicherer erwirtschafteten Überschüsse zurück in Ihren Vertrag fließen. Die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrages erhöhen sich also stetig, ohne dass Sie hierfür etwas tun müssen.
Aufgrund dessen lohnt es sich gerade auch in jungen Jahren, eine Absicherung mit einer geringeren Leistungshöhe und einem vergleichsweise niedrigen Beitrag zu tätigen. Denn je früher der Vertrag abgeschlossen wurde, desto länger können auch die Überschüsse einfließen. Zumal die Beiträge in jungen Jahren generell günstiger sind als im Alter.
Gegenüber den anderen Absicherungsformen bietet die Pflegerente noch einen weiteren Vorteil. Sollten Sie einmal in Geldnot sein, können Sie den Vertrag aufheben und erhalten den Rückkaufswert ausbezahlt. Natürlich endet in diesem Fall auch Ihr Anspruch auf die Leistungen.
Pflegetagegeld
Das Pflegetagegeld ist anders als die Pflegerente eine Risikoabsicherung ohne einen Rückkaufswert. Dafür dürfte der Beitrag im Vergleich zur Pflegerente günstiger sein. Zu beachten ist dem gegenüber aber, dass sich der Beitrag – je nach Kalkulation und Entwicklung des gewählten Versicherers – im Laufe der Zeit steigern kann.
In dieser Form der Absicherung wählt der Kunde ein Tagegeld, das dann im Leistungsfall ausbezahlt wird. Das ausbezahlte Pflegetagegeld steht dem Versicherten zur freien Verfügung.
Die meisten Anbieter lassen vom Kunden einen Pflegetagegeldsatz für Pflegegrad 5 festsetzen und haben dann hinterlegte prozentuale Abstufungen für die übrigen Pflegegrade, z.B.
Pflegegrad 5: 100 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 4: 80 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 3: 50 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 2: 30 % des vereinbarten Tagessatzes
Pflegegrad 1: 20 % des vereinbarten Tagessatzes
Zusätzlich bieten einige Versicherer bei notwendiger stationärer Pflegeheimbetreuung immer die Zahlung in Höhe von 100 % des Tagessatzes an.
Auf der anderen Seite gibt es auch Versicherer, die die jeweiligen Absicherungshöhen frei wählbar gestalten. So ist der Kunde nicht an einen festen Prozentsatz gebunden, sondern kann die Summe je nach Pflegegrad und abhängig von der Art der Pflege (ambulant/stationär) selbst festsetzen.
Viele gute Versicherer bieten neben der Zahlung des Tagegeldes weitere wichtige Vorteile, wie z.B.:
Sonderform Pflege-Bahr
Bei Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegeergänzungsversicherung (60 € pro Jahr). Bedingt durch die Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich dieser Lösungsweg für Kunden, die bereits eine gewisse Krankheitsgeschichte vorweisen. Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren abzuleisten ist, die versicherbaren Sätze begrenzt und in der Regel nicht ausreichend sind, um die Versorgungslücke zu schließen. Wer auf “regulärem Weg” Schutz erhalten kann, fährt mit diesem deutlich besser.
Für alle Vorsorgeformen gilt das Gleiche. Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung schützt Versicherte und Angehörige vor einer finanziellen Überbelastung bei Eintritt des Pflegefalls. Entstehende Versorgungslücken können geschlossen und eine optimierte Pflege sichergestellt werden.