Wohngebäudeversicherung

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Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann stark beschädigt werden. Diese Schäden auszuschließen, ist fast unmöglich. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sich zumindest finanziell absichern.

Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem versicherten Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist.
Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.

Die Standarddeckung der Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm/Hagel

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihr individuelles Angebot einzuschließen. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert

  • Vorsatz
  • Krieg
  • Kernenergie

Außerdem gibt es zahlreiche weitere Schadenarten, die grundsätzlich erst einmal nicht als mitversichert gelten, wie Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, Schäden durch Sturmfluten oder auch Nutzwärme- und Sengschäden.

Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände. Bei beschädigten Gegenständen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf den Zeitwert.

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs­ und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs­- und Schadenminderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Den Wertermittlungsbogen stellen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung; sprechen Sie uns einfach an. Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung wird als Wert 1914 in Mark angegeben. Das Jahr 1914 wurde ausgewählt, da es das letzte Jahr in Deutschland war, in dem es stabile, aussagekräftige Baupreise und keine außergewöhnliche Baupreissteigerungen gab. Jedes Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt einen Baupreisindex, mit Hilfe dessen sich der Wert 1914 in den Neubauwert umrechnen lässt. Für das Jahr 2024 gilt ein Wert von 21,345. Somit hat ein Wohngebäude mit einem beispielhaften Wert von 25.000 Mark im Jahr 1914 folgenden Neubauwert im Jahr 2024: 25.000 (Wert 1914) x 21,345 (Baupreisindex) = 533.625 €

Die drei Grundrisiken Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Hauseigentümer abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind so bereits abgedeckt.

Dennoch bietet diese Drei-Gefahren-Deckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten. Daher finden Sie hier eine Auswahl möglicher Leistungserweiterungen für Ihre Wohngebäudeversicherung:

  • Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Schneelast, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch)
  • Unbenannte und unbekannte Gefahren (All-Risk Deckung)
  • Glasversicherung (grundsätzlich die Scheiben und Glastüren des Gebäudes; ggf. auch sämtliches Glas inkl. Haushaltsglas)
  • Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer
  • Für fremdgenutzte Immobilien: Absicherung gegen Mietnomaden
  • Sonderfall Ferienhaus
  • Sonderfall Photovoltaikanlage

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