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Wer an-, um- oder neubaut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung. Bis zu gewissen Summen sind Haftpflichtansprüche aus dem Risiko als Bauherr auch in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Insbesondere aber bei größeren Vorhaben sollte eine separate Haftpflichtversicherung für Bauherren abgeschlossen werden. Zur Absicherung des Bauvorhabens an sich sind die Feuerrohbauversicherung und die Bauleistungsversicherung in Betracht zu ziehen.
Wird eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, muss u. a. die Höhe der Baussumme angegeben werden. Diese muss den Baukosten bzw. dem Gesamtumfang des Vorhabens entsprechen. Werden bestimmte Kostenpunkte hierbei nicht berücksichtigt, der Anteil der Eigenleistungen nicht korrekt angegeben oder sich die Kosten während der Bauphase erhöhen, hat dies auch Einfluss auf den Versicherungsschutz.
Folgende Beispiele sind hierfür typisch:
Eigenleistung falsch eingeschätzt
Die meisten Bauherren stammen selbst nicht vom Bau und verschätzen sich häufig damit, was sie an Eigenleistung einbringen können. Wird dann in der Bauphase festgestellt, dass man manches doch besser eine Firma oder qualifizierten Handwerker machen lässt, wird dies natürlich teurer. Je nach Umfang können dadurch die gesamten Baukosten spürbar steigen.
(Definition: Eigenleistung ist alles, was man selbst in der Freizeit oder auch mit der (arbeits-)kostenfreien Hilfe anderer ins Bauvorhaben einbringt.)
Abbrucharbeiten vergessen
Die Kalkulation der Baukosten beinhaltet im Idealfall alle Arbeiten, die für die Errichtung des Gebäudes anfallen. Dafür muss das Grundstück natürlich auch „leer“ sein. Muss zuvor ein Gebäude abgerissen werden, wird dies gerne Mal in der Kalkulation vergessen. In der Bausumme zur Beantragung der Bauherrenhaftpflicht müssen die hierfür anfallenden Kosten allerdings mit berücksichtigt werden, da auch bei einem Abriss Haftungsrisiken für den Bauherren bestehen.
Kostensteigerungen und Lieferprobleme beim Baumaterial
Bei der Kalkulation eines Bauprojekts kann nur mit aktuellen Materialpreisen kalkuliert werden. Nun ist aber nicht garantiert, dass das Baumaterial im Preis konstant bleibt – oder überhaupt problemlos lieferbar ist. Wurde ein Preis nicht final fixiert, kann die Bausumme also steigen, insbesondere dann, wenn sich der Baubeginn verzögert. Kommt es zu Zulieferungsverzögerungen, können weitere Kosten in der Wartephase entstehen (z. B. für provisorischen Regenschutz).
Bauleitung in Eigenregie
Der Plan des Architekten steht. Der Bauherr möchte die Gewerke nun selbst vergeben und einteilen (z. B. zeitlich). Ist er damit nun ein Bauleiter? Grundsätzlich nein. Bauleitung hat für die Versicherer mehr mit Planung und Beaufsichtigung zu tun. Das kann u. a. auch die Kontrolle erbrachter Leistungen beinhalten. Es geht also um Fachverstand. So verlangen bestimmte Versicherer zum Beispiel einen Nachweis, dass der Versicherungsnehmer dafür geeignet ist, was in der Regel nur dann der Fall ist, wenn er Architekt oder Bauingenieur ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erkennt der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht als Bauleiter an. Grundsätzlich ist die Auswahl der Versicherungslösungen für Bauherren, die die Bauleitung selbst übernehmen wollen, begrenzt und es muss mit einem Prämienaufschlag gerechnet werden.
(Definition: Blatt 1 VDI 4700 definiert den Bauleiter wie folgt: „Überwacher der ordnungsgemäßen und den genehmigten Bauvorlagen entsprechenden Bauausführung und auch der Einhaltung der Vorschriften zum Unfallschutz“.)
Sobald ersichtlich ist, dass die Bausumme höher ausfallen wird, sollte umgehend auch eine Nachmeldung beim Versicherer der Bauherrenhaftpflichtversicherung vorgenommen werden. Bei Feststellung einer falsch angegebenen Summe kann der Versicherungsschutz komplett entfallen oder zumindest empfindlich gekürzt werden.
Es ist zu befürchten, dass ein Versicherer hier recht konsequent handeln wird, da die Schadenquoten im Bereich der Bauherrenhaftpflicht in den letzten Jahren massiv gestiegen sind; speziell bei gewerblichen Bauprojekten explodiert diese förmlich.