Drohnen Versicherung

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Drohnen Versicherung

Preiswert und leicht zu steuern! Erfüllen sich da nicht wenige einen langgehegten Jugendtraum? Wobei: Begeisterte “Piloten” findet man in allen Altersgruppen. Landläufig als Drohnen bezeichnet, erfreuen sich diese kleinen Fluggeräte stetig steigender Beliebtheit – die weiter fallenden Preise tun ihr Übriges zu einer weiteren Verbreitung dieser Freizeitgeräte.

Über behördliche Regelungen und Auflagen oder gar mögliche Versicherungsprobleme denken die wenigsten nach, wenn sie ihre Drohne zum ersten Mal abheben lassen. Das ändert sich spätestens dann, wenn das Fluggerät auf Nachbars Auto fällt oder in einem Maisfeld abstürzt und nicht mehr auffindbar ist.

Fest steht, dass die unerwartete Verbreitung dieser Fluggeräte zu einer spürbaren Häufung von Schäden an Autos, Menschen oder Dachfenstern führt. Unachtsamkeit beim Fliegen, Abstürze durch Akkuschwäche, kein Sichtkontakt – es gibt mehr als genug Gründe, weshalb es krachen kann. Letztlich musste der Gesetzgeber tätig werden und die Verwendung vernünftig regeln.

Versicherungspflicht

Fest steht, dass im Bereich der Drohnen eine Pflicht zum Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung besteht und es hier keine Einschränkung bspw. in Abhängigkeit vom Gewicht der Drohne gibt. Vielen Piloten und Besitztern dürfte dies so nicht klar sein.

Kennzeichnung und Erlaubnis

Seit dem 7. April 2017 gilt nun eine entsprechende Verordnung, die die Pflichten eines Betreibers regeln. Eine schematische Übersicht finden Sie hier:

Versicherungsschutz

Moderne Tarife einer privaten Haftpflichtversicherung bieten auch Schutz beim Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs. Allerdings sollte hier genau geprüft werden, ob die Leistung und Größe des Fluggeräts den Leistungsumfang nicht übersteigt oder der vorhandene Tarif eventuelle Ausschlüsse oder Einschränkungen hat. In diesen Fällen sollte in jedem Fall eine separate Drohnen Versicherung abgeschlossen werden.

Eine Drohnen-Kaskoversicherung analog zur Kfz-Versicherung gibt es für den privaten Gebrauch noch nicht. Nur im gewerblichen Bereich können Schäden an Drohnen oder Fluggeräten abgesichert werden.

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