Altersvorsorge

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Altersvorsorge: Sichern Sie Ihren Ruhestand finanziell ab

Was denken Sie: Wie viel Rente werden Sie einmal erhalten? Und was können Sie sich für die Summe monatlich leisten?

Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe der späteren Rente zu hoch ein. Jeder Vierte sogar um mehr als 50%. Dabei liegen Wunschrente und Realität meist weit auseinander. Tatsächlich erhält statistisch gesehen jeder zweite Mann monatlich weniger als 1.050 € Rente. Bei Frauen sind es sogar weniger als 450 €. Auch die später zur Verfügung stehende Kaufkraft dieser Renten wird meist falsch eingeschätzt: Nur wenige denken an die Auswirkungen der Inflation.

Wer im wohlverdienten Ruhestand ausschließlich auf seine spärliche gesetzliche Rente angewiesen ist, muss sich meist deutlich einschränken, auch vorhandene Rücklagen sind im Zweifel rasch aufgezehrt (Langlebigkeitsrisiko). Um einen Ruhestand ohne finanzielle Nöte sicherzustellen, ist der planmäßige Aufbau einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge unabdingbar.

Mit einer Lebens- oder Rentenversicherung können Sie Risiken, die Ihren späteren Lebensunterhalt betreffen, auf Versicherungslösungen abwälzen – damit Sie zumindest in dieser Hinsicht Ihr Leben sorgenfrei genießen können.

Drei Schichten zur individuellen Vorsorge

Unser System in Deutschland baut auf drei Schichten auf. Jede davon trägt ihren Teil zur Absicherung im Alter bei und wird unterschiedlich gefördert und steuerlich behandelt.

Weitere Themen

Niemand hat ihn eigenhändig unterzeichnet und dennoch gilt er für alle: Der Generationenvertrag der Gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeint ist damit das Umlageverfahren, auf dem unser Rentensystem beruht. Vereinfacht kann man sagen: Die monatlichen Einnahmen der Rentenversicherung werden an die aktuelle Rentnergeneration ausgezahlt. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.

Das Prinzip funktioniert so lange gut, wie die Einnahmen der Rentenkasse nicht unter die monatlichen Auszahlungen sinken. Es müssen also mehr Beiträge durch sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Unternehmen in den “Rententopf” eingezahlt werden, als Rentenbezieher Geld aus diesem Topf erhalten.

Eine private Rentenversicherung ist die ideale Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier wird ein Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geschlossen.

Ansparphase:

In der Ansparphase wir das Kapital im Vertrag aufgebaut. Dies kann über

  1. den Deckungsstock der Versicherung (Kapitalversicherung)
  2. Investementsfonds (vertragsexterne Anlage)

geschehen. Bei der Kapitalversicherung ist die Ablaufleistung – also das zur Verrentung später zur Verfügung stehende Kapital – garantiert. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es keine Garantie für das Vertragsguthaben zu Beginn der Rentenphase, da dies vom Verlauf der gewählten Fonds abhängig ist.

Darüber hinaus gibt es Mischformen (z. B. fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragsgarantie).

Eine Faustformel ist jedoch: Je höher die Garantie, desto konservativer muss der Versicherer das Geld anlegen und desto geringer fällt die Rendite aus. Dies ist insbesondere in Zeiten extrem niedriger Zinsen sehr relevant (Stichwort: “Garantiert in die Altersarmut”).

Rentenphase:

Ist die Ansparphase abgeschlossen, folgt die Verrentung des Vertragskapitals. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung ist dafür ein “Rentenfaktor” vertraglich vereinbart, der regelt, wie hoch die monatliche Rente pro 10.000€ Vertragskapital gezahlt wird. Dieser Faktor sollte garantiert sein und im Vertrag sollte es optimaler Weise keine “Treuhänderklausel” geben, die eine nachträgliche Herabsetzung des Faktors ermöglicht.

In der Regel wird die garantierte Rente noch durch die Überschüsse der Gesellschaft erhöht und steigert sich im Laufe der Rentenphase (Inflationsausgleich).

Ein entscheidender Vorteil: Der Kapitalstock wird durch die Auszahlungen nicht vermindert, sodass zu einem späteren Zeitpunkt das Vertragsguthaben vielleicht aufgebraucht wäre, sondern der Versicherte erhält eine lebenslange Rentenzahlung.

Je nach gewählter Vorsorgeschicht sind zum Beginn der Rentenphase auch Kapitalauszahlung z. B. zur Ablösung eines noch bestehenden Kredits möglich.

Im Unterschied zur Rentenversicherung wird hier das Vertragsguthaben zum Ende der Ansparphase nicht verrentet sondern ausgezahlt.

Die Vermögensbildung kann über den Deckungsstock des Versicherers erfolgen (“Kapitallebensversicherung”) oder über externe Investmentfonds (“fondsgebundene Lebensversicherung”). Bei der Kapitallebensversicherung besteht eine Garantie für die Ablaufleistung. Das Endvermögen der fondsgebundenen Lebensversicherung ist nicht garantiert, sondern vom Verlauf der gewählten Fonds abhängig.

Wie bei der Rentenversicherung gilt: Je höher die Garantie, desto konservativer muss der Versicherer das Geld anlegen und desto geringer fällt die Rendite aus.

Wollen Sie als Eltern oder die Großeltern oder Parten bereits etwas für den Nachwuchs tun und ein finanzielles Polster aufbauen, so bieten die Versicherer in der privaten Vorsorge vielfältige Möglichkeiten.

Die Mindestbeträge sind dem Zweck angemessen und beginnen meist mit 25€ pro Monat.

In der Regel kann das begünstigte Kind später entscheiden, ob es das Vertragskapital z. B. für den Führerschein ausgezahlt haben möchte oder den Vertrag selbst für die eigene Altersvorsorge übernimmt (für diesen Fall bietet sich der Abschluss einer Rentenversicherung an, bei dem das Kind aber auch die Möglichkeiten für Kapitalentnahmen hat).

Zusatzleistungen:

Viele Versicherer statten ihre Produkte auch mit Zusatzoptionen aus wie z. B. einer Option für einen späteren, vereinfachteren Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Pflegeversicherung.

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