Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht).
Die selbstgenutzte Immobilie, ob Miet- oder Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus gilt in der Regel über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt bis zu bestimmten Höchstsumme übrigens auch, wenn Sie die eigene Immobilie durch Baumaßnahme erneuern, verschönern oder auch vergrößern lassen oder Sie auf Ihrem Grundstück keinen kompletten Neubau errichten lassen. Über diese Höchstsummen hinaus und bei Vermietungen sowie bei unbebauten Grundstücken benötigen Sie allerdings einen separaten Versicherungsschutz. Dieser kann dann über den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung realisiert werden.
Typische Schadensfälle können Unfälle von Personen auf der nicht vom Schnee oder Eis befreiten Treppe zur Haustüre oder dem Gehweg vor dem Grundstück sein. Ein Sachschaden liegt auch vor, wenn eine herabfallende Dachziegelder ein geparktes Auto trifft. In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind dabei nicht nur die Schäden versichert, die Sie als Eigentümer persönlich zu verantworten haben, sondern auch die durch von Ihnen beauftragtes Personen wie Hausmeister, Verwalter oder Reinigungspersonal.