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Ganz allgemein beschrieben ist eine Haftpflichtversicherung ein Versicherungsvertrag zwischen einem Versicherer und einem Versicherten (Versicherungsnehmer), der infolge von gegen den Versicherten gerichteten Schadensersatzansprüchen zum Ausgleich von Vermögensnachteilen verpflichtet. Kernpunkte dieses Vertrages sind:
Die hierfür relevanten Schadensersatzansprüche können auf vielerlei Weise entstehen:
Dabei kann aktives Tun oder auch Unterlassung die Ursache sein. Ein möglicher Anspruch entsteht dann, wenn dadurch einem Dritten Schaden zugefügt wurde. Diese Schäden können Personen-, Sach- (z. B. am Eigentum) oder Vermögensschäden sein. Wichtig ist, dass Schäden aus Vertragspflichten in der Regel nicht von Versicherern übernommen werden.
In Deutschland sind die meisten Haftpflichtversicherungen nicht verpflichtend (freiwillig). Ausnahmen bilden hier einzelne Bereiche, in denen ein erhöhtes Risiko durch Nutzung und Anwendung (“Betriebsgefahr”) besteht wie z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung oder Jagdhaftpflichtversicherung.
Für besondere Risiken gibt es weitere Versicherungslösungen: