Absicherung gegen Haftungsrisiken
Ganz allgemein beschrieben ist eine Haftpflichtversicherung ein Versicherungsvertrag zwischen einem Versicherer und einem Versicherten (Versicherungsnehmer), der infolge von gegen den Versicherten gerichteten Schadensersatzansprüchen zum Ausgleich von Vermögensnachteilen verpflichtet. Kernpunkte dieses Vertrages sind:
- Freistellung des Versicherten von begründeten Ansprüchen Dritter (Schadensersatz)
- Abwehren auf Kosten des Versicherers von unbegründeten Ansprüchen (passiver Rechtsschutz)
Die hierfür relevanten Schadensersatzansprüche können auf vielerlei Weise entstehen:
- eine Vertragspflicht wird vom Versicherungsnehmer verletzt und er kann nicht belegen, dass dies nicht schuldhaft geschah
- eine Sorgfaltspflicht wurde schuldhaft verletzt (deliktische Haftung)
- gefahrerhöhendes Verhalten lag vor (Gefährdungshaftung)
Dabei kann aktives Tun oder auch Unterlassung die Ursache sein. Ein möglicher Anspruch entsteht dann, wenn dadurch einem Dritten Schaden zugefügt wurde. Diese Schäden können Personen-, Sach- (z. B. am Eigentum) oder Vermögensschäden sein. Wichtig ist, dass Schäden aus Vertragspflichten in der Regel nicht von Versicherern übernommen werden.
In Deutschland sind die meisten Haftpflichtversicherungen nicht verpflichtend (freiwillig). Ausnahmen bilden hier einzelne Bereiche, in denen ein erhöhtes Risiko durch Nutzung und Anwendung („Betriebsgefahr“) besteht wie z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung oder Jagdhaftpflichtversicherung.
Übersicht Haftpflichtversicherungen für Privatpersonen:
- Private Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung / Hundehaftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Diensthaftpflichtversicherung (z. B. für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst)
Für besondere Risiken gibt es weitere Versicherungslösungen: