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Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben im Bereich Ihrer beruflichen Tätigkeit ein besonderes Risiko, mit Haftungsansprüchen Ihres Arbeitgebers belastet zu werden. Trotz größter Aufmerksamkeit und Vorsicht kann bei der Ausübung der dienstlichen Aufgaben versehentlich ein Vermögensschaden verursacht werden. Der Verantwortliche haftet dann gegenüber dem Dienstherren oder einem Dritten für geltend gemachte Haftpflicht- oder Rückgriffsansprüche. Um sich gegen diese ausreichend abzusichern, bedarf es einer gesonderten Absicherung: Der Diensthaftpflichtversicherung
Allerdings besteht nicht nur die Gefahr von reinen Vermögensschäden für ÖD-Beschäftigte. Ebenso kann der Dienstherr einen Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst wegen Beschädigung am öffentlichen Eigentum in Regress nehmen.
Insbesondere Angehörige der Exekutive (z. B. Polizisten, Justizbeamte, Zollbeamte, etc.) aber auch Angestellte der Feuerwehren und vor allem Bundeswehrangehörige, welchen persönliche Ausrüstung anvertraut wurde, haben eine besondere Verantwortung für diese. Sollte diese beschädigt oder verloren gehen, kann auch hier der Dienstherr Regress fordern.
Ein weiterer sensibler Bereich stellt der Gebrauch von dienstlichen Schusswaffen dar. Sollte aus dem Umgang und Einsatz von Schusswaffen Schäden resultieren, bei denen der Dienstherr ein fahrlässiges oder grobfahrlässiges Verhalten des Beamten, Angestellten oder Soldaten feststellt, kann der Betroffene sich mit erheblichen Forderungen konfrontiert sehen.
Aus diesen Grunden ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicheurng für den oben genannten Personenkreis besonders ratsam.
Weitere Absicherungsmöglichkeiten für Soldaten und Angehörige der Bundeswehr finden Sie hier: www.offizier-finanzen.de