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Absicherung gegen Cyber-Risiken

Cybercrime, also durch das Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage fast 87.000 Fälle im Jahr 2018 – und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.

Die Medien berichten regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell existenzbedrohend werden.

Dabei kommt die Gefahr nicht immer anonym durch das Internet: Cybercrime kann auch durch vorsätzliches Einbringen von Schadsoftware durch eigene oder fremde Mitarbeiter entstehen.

Cybercrime kann inzwischen jeder! Geschädigt werden kann auch jeder!

Fallen die Begriffe “Hackerangriff” und “Cybercrime”, denken viele automatisch noch an eher verschrobene Technikfreaks mit laxen Moralvorstellungen, die im Keller sitzen und das Tageslicht scheuen. Mag dieses Bild in den frühen Tagen der Hackerszene vielleicht noch passend gewesen sein, hat sich die Welt seit den 80er Jahren doch gewaltig verändert. Ging es früher in erster Linie darum zu zeigen, was technisch möglich ist und dies evtl. mit einem (zumeist) harmlosen Scherz zu verbinden, steht heute überwiegend die mutwillige Schädigung im Mittelpunkt solcher Aktivitäten.

Es bedarf heute auch keiner besonderen Finesse im Umgang mit dem Computer oder ausgefeilten Programmierkenntnissen, um als Täter aktiv zu werden. Auch Sie selbst könnten theoretisch innerhalb von 24 Stunden eine cyberkriminelle Laufbahn starten. Die nötigen Tools und Anleitungen sind in einschlägigen Foren schnell gefunden und heruntergeladen. Selbst auf Plattformen wie Youtube finden Sie beispielsweise Anleitungen zum Versand von Mailbomben.

Aufgrund des einfachen Zugangs zu benötigtem Equipment und Informationen ist davon auszugehen, dass die Zahl der Täter von Jahr zu Jahr steigen wird. Es steht dann nicht unbedingt das Ziel im Vordergrund, sich zu bereichern (z. B. direkt über Missbrauch erbeuteter, fremder Kreditkartendaten oder indirekt über den Verkauf erbeuteter Daten). Unlängst berichteten die Medien von einem entlassenen Auszubildenden einer Bank, der als Racheakt eine Mailbombe an seine ehemalige Filiale schickte und damit die Server für mehrere Tage lahmlegte. Auch der Anteil ideologischer Hacker erlebt einen gewaltigen Zulauf und ebenso wächst die Gruppe der “Script Kiddies”, der Heranwachsenden, die aus jugendlicher Dummheit heraus mit ihren Kenntnissen Schaden anrichten. Auf die verschiedenen, gängig gewordenen Formen der Cybercrime möchten wir an gesonderter Stelle noch ausführlicher eingehen.

Wichtig an dieser Stelle: Grundsätzlich könnte jeder zum Täter werden. Und es kann jeder Betrieb betroffen und geschädigt UND vor allen Dingen als “unfreiwilliger Helfer” schadenersatzpflichtig gemacht werden, wenn Dritte dadurch geschädigt werden, weil man vor Ort an deren Daten kommen konnte. Die finanziellen Folgen, die Ihnen aus einer Cyberattacke direkt oder indirekt entstehen können, dürfen Sie keinesfalls unterschätzen.

Opfer und Mitverursacher

Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Kann man sich die Schadenhöhe ggf. noch vorstellen, die einem selbst drohen kann, sind die Schadenersatzforderungen, die geschädigte Dritte stellen können, doch immer wieder überraschend. Man hat ja gar nicht aktiv mitgewirkt, weshalb sollte man also zahlen müssen?

Die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache aber einen klaren Standpunkt: Wer z. B. durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes die Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB)!

Möchten Sie Ihr Unternehmen rundherum vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- wie auch Fremdschaden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt. Hinsichtlich der Leistungsinhalte möchten wir Ihnen nachfolgend einen grundsätzlichen Überblick verschaffen.

Was ist versichert und welche Kosten werden übernommen?

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Leistungen.

Der Leistungsumfang einer “Cyber-Risk-Versicherung” erstreckt sich primär auf die Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch “Ihre Beteiligung” Dritten zugefügt werden. Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:

  • Kosten für IT-Forensik
  • Rechtsberatung
  • Informationskosten
  • Kreditüberwachungsdienstleistungen
  • Kosten für Krisenmanagement
  • Kosten für PR-Beratung
  • Betriebsunterbrechungsschäden
  • Vertragsstrafen (PCI)
  • Lösegeldzahlungen
  • Wiederherstellungskosten
  • Sicherheitsverbesserungen

Welche Schäden sind oft nicht versichert?

Auch beim Deckungsumfang einer “Cyber-Risk-Versicherung” kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:

  • Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Patentrecht
  • Schäden durch vorsätzliches Handeln
  • Auswirkungen von Krieg oder Terror
  • Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
  • Geldbußen oder Geldstrafen
  • Schäden im Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und mitversicherter Person
  • Garantiezusagen

Um sich auf den Ernstfall vorzubereiten, ist es vor allem wichtig, sich bewusst zu machen, was ein – im schlimmsten Fall – kompletter Ausfall der eigenen IT-Infrastruktur inklusive Telefonanlage bedeutet. Um für diesen Fall dann geeignete Maßnahmen ergreifen zu können, bietet es sich an, eine Notfallkarte (ausgedruckt) zur Hand zu haben. Auf dieser Notfallkarte sind sowohl die ersten entscheidenden Schritte und Verantwortlichkeiten erfasst als auch wichtige Telefonnummern (z. B. zum eigenen IT-Fachbetrieb und vor allem zu einem IT-Forensik-Unternehmen) aufgeführt.

Sollte klar sein, dass das Unternehmen ein IT-Sicherheitsproblem hat, kommt in den meisten Fällen nur noch der Anruf beim IT-Forensiker in Frage. Hierbei geht es dann nicht mehr nur darum, “das System” wieder zum Laufen zu bringen, sondern den möglicher Weise eingedrungenen Schädling zu finden und auszusperren, die Ursache und Schwachstelle zu schließen, ggf. Beweise für eine mögliche Strafverfolgung zu sichern und bei der in den meisten Fällen obligatorischen Meldung an die Datenschutzbehörden zu unterstützen (diese müssen form- und fristgerecht erfolgen).

Notfallkarte zum Drucken

Zu Ihrer Unterstützung stellen wir Ihnen eine IT-Notfallkarte zur Verfügung.
(Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Weitere Informationen finden Sie hier: www.allianz-fuer-cybersicherheit.de

Weitere Informationen

Lesen Sie mehr zum Thema in unserer detaillierten Kundenbroschüre: Cyber-Risiken

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