Glasversicherung für Hausratglas und Immobiliarglas
Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch schon mal Gedanken darüber gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Glasscheibe zerstört wird?
Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln und damit auch in Vorleistung gehen.
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“; das heißt es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert, außer Vorsatz. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.
Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, weil Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer privaten Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für eine relativ geringe Prämie erhältlich.
Neben Fenstern und Türverglasungen ist je nach Tarif Haushaltsglas wie Glaskochfelder (z. B. Ceran) und Mobiliarverglasungen mitversichert werden.