Unfallversicherung

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Unfallversicherung für den Fall der Invalidität

In der Regel zahlt eine Unfallversicherung eine Kapitalleistung in Abhängigkeit des vorliegenden Invaliditätsgrades. Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Einige führen zu einem Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Großteil allerdings nicht. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall sind schwer einzuschätzen und lassen sich schwer mit einer Geldsumme festlegen. Daher lassen sich in diesem Bereich sehr hohe Summen in Form einer Invaliditätsleistung versichern.

Diese Kapitalzahlung ist der Hauptbaustein der privaten Unfallversicherung. Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel von der vereinbarten Summe, z.B. bei Verlust eines Körperteils, ausgezahlt wird.

Weitere Leistungsbausteine in der privaten Unfallversicherung:

  • Unfalltodesfallleistung: Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt, um beispielsweise Kosten für die Beerdigung zu decken.
  • Unfallrente: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist 50%) erfolgt eine lebenslange Rentenzahlung.
  • Krankenhaustage- und Genesungsgeld: Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt, z.B. für jeden Tag eines unfallbedingten medizinisch erforderlichen Krankenhausaufenthalts. Nach der Entlassung erhalten Sie Genesungsgeld für die gleiche Anzahl an Tagen.

Die private Unfallversicherung bietet 24 Stunden weltweiten Versicherungsschutz und ist daher jedem zu empfehlen.

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