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In der Zusatzvorsorge (Schicht 2) können Privatpersonen zwei Vorsorgewege einschlagen. Dies ist zum einen die Riester-Rente mit einer Zulagenförderung und Steuerbegünstigung. Zum anderen ist es die Betriebliche Altersvorsorge.
Die Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte oder fondsgebundene Rentenversicherung, die vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen und zum 01.01.2002 eingeführt wurde. Anlass war die Rentenreform im Jahr 2001, die zu einer Absenkung des Rentenniveaus geführt hat. Mithilfe der staatlich geförderten Riester-Rente sollen alle, die von der Absenkung betroffen sind, die dadurch entstehende Versorgungslücke ausgleichen können. Die staatliche Förderung besteht dabei aus Zulagen und Steuervorteilen.
Die Riester-Förderung können insbesondere erhalten:
Vorteile:
Besonderheiten:
Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler für den Arbeitnehmer als versicherte Person abschließt und bei der der Arbeitnehmer bezugsberechtigt ist. Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer dann die Leistung direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus. Beiträge des Arbeitnehmers aus dem ersten Arbeitsverhältnis werden staatlich gefördert, indem diese steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV eingezahlt werden können (sog. Entgeltumwandlung). Darauf besteht ein Rechtsanspruch (§ 1a BetrAVG).
Die Förderungen der betrieblichen Altersvorsorge können nutzen:
Beamte und Selbständige können die bAV dagegen nicht beanspruchen.
Neben der Direktversicherung gibt es auch noch weitere Formen der betrieblichen Altersvorsorge wie bspw. Pensionsfonds.
Vorteile:
Besonderheiten: