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Bauabsicherung

Für die Absicherung eines privaten Bauvorhabens sollte neben dem Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung auch an den Schutz des geplanten Objekts selbst gedacht werden. Hierfür stehen in erster Linie die Feuerrohbauversicherung und die Bauleistungsversicherung. Überlegenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Abschluss einer Bauhelferunfallversicherung.

Feuerrohbauversicherung

Diese kann in der Regel als einzelner Vertrag abgeschlossen werden und gilt für eine gewisse Dauer (z. B. 24 Monate); daher wird der Beitrag für diesen Schutz meist nur einmalig fällig. Immer mehr Versicherer bieten jedoch an, dass man vor Baubeginn gleich den Versicherungsschutz für die fertige Immobilie in Form einer Wohngebäudeversicherung abschließt, wobei die erste Prämie für den Schutz erst nach Fertigstellung zu zahlen ist. Während der Bauphase bietet der Versicherungsvertrag jedoch bereits Schutz gegen Feuergefahren; die Feuerrohbauversicherung ist somit kostenlos inkludiert.

Bauleistungsversicherung

Allerdings schützt die Feuerrohbauversicherung das Gebäude bis zur Fertigstellung – wie der Name schon sagt – nur gegen Feuergefahren. Doch ein Baugrundstück und das zuerichtende Gebäude sind noch durch vielfältige andere Gefahren bedroht: Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau können sich hierdurch verheerend auswirken. Denn sie bringen nicht nur den Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch die Baufinanzierung erheblich. Verlässlichen Schutz bietet hiergegen die sogenannte Bauleistungsversicherung. Je nach Versicherer und Tarif können folgende Punkte damit abgedeckt werden:

  • Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich und unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können (z. B. ungewöhnliche Elementarereignisse, Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker, Vandalismus, etc.)
  • Schäden durch Hochwasser
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
  • Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen
  • Nachhaftung

Ebenso bieten verschiede Versicherer an, die Feuerrohbaudeckung hier einzuschließen, sodass ein Bauherr sich den separaten Einzelvertrag zum Schutz vor diesem Risiko sparen kann. Wie bei der Feuerrohbauversicherung wird die Bauleistungsversicherung gegen einen Einmalbeitrag bezahlt.

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