Tierhalterhaftpflichtversicherung

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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Grundsätzlich ist das Halten von zahmen Haustieren wie Katzen oder Vögeln sowie gezähmten Kleintieren wie Frettchen, Hamster oder Chinchillas und dem entsprechend dadurch entstehende Schäden durch Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Ausgenommen davon sind Hunde, Pferde und Reit-, Zug- und Nutztiere. Diese erfordern eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung (z. B. Hundehaftpflichtversicherung).

Eine Tierhalterhaft­pflichtversicherung ist für die Halter größerer Tiere sehr empfehlenswert. Beispielsweise können die Behandlungskosten für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall erheblich teuer werden. Als Halter des Tiers sind Sie dann grundsätzlich schadenersatzpflichtig ganz egal, ob ein schuldhaftes Verhalten Ihrerseits vorlag bzw. Ihnen nachgewiesen werden kann.

Oftmals kann auch die privat erlaubte Haltung von wilden Tieren wie Schlangen oder Spinnen abgesichert werden; dies ist jedoch abhängig vom gewählten Versicherer und Tarif.

Weitere Informationen

Die Tierhalterhaftpflichtverischerung bzw. Hundehaftpflichtversicherung ersetzt Sachschäden und vor allem Per­sonenschäden sowie Vermögensschäden (beispielsweise Verdienstausfall, der dem Geschädigten durch die evtl. aus dem Schaden resultierende Arbeitsunfähigkeit mittelbar entstehen). Die Höhe des Schadensersatzes ist jedoch durch die vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.

Versicherbar sind z. B. Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder. Sollten mehrere Tier über einen Vertrag abgesichert werden, kann dies zu günstigeren Konditionen führen. Viele Versicherer bieten zudem Bündelrabatt an, wenn man auch andere Sachversicherungssparten wie die private Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung dort versichert.

Eine gute Hunde­­haft­pflichtversicherung leistet auch, wenn das versicherte Tier von einer anderen Person als dem Hundehalter geführt wird.

Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen (Eigenschaden), zahlt ein Versicherer jedoch grundsätzlich nicht. Dies gilt auch für Schäden, die absichtlich herbeigeführt worden.

In der Regel gilt der Versicherungsschutz weltweit für maximal ein Jahr. In Europa ist er jedoch meistens zeitlich unbegrenzt.

Grundsätzlich besteht für Tiere keine generelle Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Allerdings besteht diese in einigen Bundesländern und ist für das Halten von Hunde­n generell vorgeschrieben. In anderen Bundesländern besteht nur für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen eine Versicherungspflicht. Aus diesem Grund sollten Sie vor Anschaffung eines Tieres genau prüfen, ob in Ihrem Bundesland eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht besteht oder ob kommunale Vorgaben und Pflichten bestehen.

Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar. Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.

In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein. Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher, unentgeltlicher Per­sonenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haft­pflichtschutz.

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