Private Krankenzusatzversicherung (PKVz)
Nicht nur im zahnmedizinischen Bereich hat der Gesetzgeber Leistungen eingeschränkt! So wurden auch in weiteren Bereichen die Leistungen für die Bevölkerung reduziert bzw. weisen zum Teil große Lücken im Versicherungsschutz auf z.B. im ambulanten und stationären Bereich der Heilbehandlungen.
Es gibt aber auch Bereiche, in denen trotz der Stärkung mancher Bereiche, große Lücken bestehen bleiben, zum Beispiel in der Pflegeversicherung.
Ambulante Zusatzversicherung
Um auch im ambulanten Bereich bestens versichert zu sein, bieten die privaten Krankenversicherer auch hier individuelle Lösungen an, um die Lücke der Gesetzlichen Krankenkassen zu schließen.
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
- Heilpraktiker
- Sehhilfen
- Kuren
- Vorsorgeuntersuchungen
- Arznei- und Verbandsmittel
- Hilfs- und Heilmittel
Beispiel Heilpraktiker:
Schon seit Jahren litt Frau U. an starken Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führten zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.
Beispiel Sehhilfen:
Herr B. war beim Augenarzt. Dort wurde festgestellt, dass sich seine Sehstärke geändert hat. Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für Sehhilfen übernehmen, muss er die Rechnung privat begleichen. Mit einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich hätte er zumindest einen Teil der Kosten von der Versicherung erhalten.
Stationäre Zusatzversicherung
Neben dem ambulanten und dem zahnmedizinischen gibt es noch den stationären Bereich. Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Privatpatient mit Anspruch auf Privatarztbehandlung
- in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen
- Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
- vor- und nachstationäre Behandlung
- Rooming-In Leistung
- Erstattung der stationären Zuzahlung
- Transportkosten
- freie Krankenhauswahl
- individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus)
Beispiel Krankenhausaufenthalt:
Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen. Er beklagte sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird.
Beispiel Behandlung durch einen Spezialisten:
Frau S. leidet seit langem unter starken Rückenschmerzen. Sie hatte bereits viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch einen Bekannten erfährt sie von einer speziellen Operationsmethode. Diese wird jedoch in Deutschland nur von einem Spezialisten durchgeführt, der ausschließlich Privatpatienten behandelt. Da Frau S. eine Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich abgeschlossen hat, kann sie von ihm behandelt werden. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Bestandteil ihrer Zusatzversicherung.