Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
Allgemeiner Gewerbe-Rechtsschutz
Wenn Sie sich als Firma oder Freiberufler vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen möchten, bietet ein gewerbliche Rechtsschutzversicherung vielseitige Absicherungsmöglichkeiten.
Welche Leistungen sind u.a. versichert:
- Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Fahrer-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement (i. d. R. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Daten-Rechtsschutz vor Gericht
Versichert sind das Unternehmen als Versicherungsnehmer und die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Straf-Rechtsschutz Gewerbe
Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt.
Eine Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe ist für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.
Was ist versichert?
Unter den Versicherungsschutz fallen die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Erklärung s.u.) nicht gedeckt – entsprechender Versicherungsschutz ist am Markt aber erhältlich.
Welche Leistungen sind u.a. abgesichert?
- Die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
- die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
- die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch Zusatzleistungen wie die Lohnfortzahlung bei Untersuchungshaft oder die psychologische Betreuung von Angehörigen mitversichert sein (z. B. bei Strafvorwurf mit U-Haft in Südostasien).
Welche Leistungen sind u.a. nicht versicherbar?
Die Leistungen der Straf-Rechtsschutzversicherung sollen grundsätzlich dazu dienen, sich gegen einen unberechtigten Tatvorwurf zu verteidigen. Sollte das Verfahren mit einem rechtskräftigen Schuldspruch (Urteil) beendet werden, sind daher die vom Versicherer vorgestreckten Leistungen an diesen zurück zu erstatten. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB) nicht versichert. Als Straftat sind hier alle unerlaubten Handlungen anzusehen, die im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind.
Der Firmen-Vertragsrechtsschutz ist bei einem Großteil der Angebote im Markt nicht mitversichert. Allerdings existieren spezielle Branchenlösungen z.B. bei Ärzten oder Landwirten.
Manager-Rechtsschutz – Rechtsschutz für Firmenlenker
Als Firmenlenker stellt man besondere Ansprüche an Sie. Auch rechtlich befinden Sie sich in einer besonderen Situation, die mit dem Umfang einer normalen Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht abgedeckt werden kann. Speziell auf Ihren Bedarf abgestimmter Rechtsschutz löst das Problem und hilft Ihnen, Ihr gutes Recht zu bekommen, ohne dabei das finanzielle Risiko der Kosten für einen Rechtsstreit eingehen zu müssen.
Welche Bereiche sind versicherbar?
- Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
- (Spezial) Straf-Rechtsschutz
- Vermögensschaden-Rechtsschutz