Schicht 1 – Die Basisvorsorge
Die Basisvorsorge (Rürup-Rente) ist eine kapitalgedeckte oder fondsgebundene Rentenversicherung, welche Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung enthält und eine hohe steuerliche Förderung in der Ansparphase vorsieht. Besonders Gutverdiener sowie Selbständige profitieren hier von einem Sonderausgabenabzug und können dabei, entsprechend ihrer jeweiligen steuerlichen Situation, flexibel ratierliche (in Raten) Beitragszahlungen und Zuzahlungen kombinieren.
Die Förderungen der Basis-Rente können alle unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtigen Personen nutzen.
Vorteile einer Basis-Rente:
- Hohe staatliche Förderung durch steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (ab 2023: 100 % der Beiträge)
- Auch Einmalbeiträge und Sofortrenten möglich
- Zusatzversicherungen möglich (z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
- Bis zu 100 % freie Fondsanlage möglich
- Beiträge können flexibel an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden
- Nach herrschender Rechtsauffassung „Hartz-IV“- und Pfändungssicherheit des Vertragsguthabens in der Ansparphase
Besonderheiten:
- Höchstbeitrag 2023 (einschließlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungswerken): 26.528 EUR für Alleinstehende bzw. 53.056 EUR für gemeinsam veranlagte Verheiratete
- Geregelt ist der steuerliche Abzug der Beitrag in § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) EStG
- Auszahlung frühestens ab Alter 62
- Auszahlung ausschließlich als Rente, keine Kapitalabfindung möglich
- Kündigung und Rückkauf sind nicht möglich
- Keine Beleihung, Abtretung oder Verpfändung durch den Arbeitnehmer möglich
- Für Rentenbezüge ab 2040 volle nachgelagerte Besteuerung der Rente
- Im Todesfall erhalten nur versorgungsberechtigte Hinterbliebene Hinterbliebenenleistungen