Vermögensschadenhaftpflicht

Unser Angebot für Firmen und Gewebebetriebe

Absicherung gegen Vermögensschäden

In erster Linie dient die eigenständige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dazu, die besonderen Bedingungen von überwiegend beratenden, beurkundenden, gutachterlichen oder verwaltenden Berufen abzusichern. Daher wird hier häufig auch von einer Berufshaftpflichtversicherung gesprochen.

Die Besonderheit der Ausübung solcher Tätigkeiten birgen grundsätzlich Schäden am Vermögen der betroffenen Kunden. Abseits der existenziellen Absicherung des Beraters (z. B. als externer Datenschutzbeauftragter oder Informatiker) herrscht für einige Berufe sogar eine Versicherungspflicht gegen Vermögensschäden wie beispielsweise für Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie für Versicherungsvermittler und Finanzanlagevermittler.

Versicherungsschutz bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Dies gilt auch für die von einer Person verursachten Schäden, für die der Berater einzustehen hat.

Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- oder Sachschäden noch daraus resultierende Folgeschäden sind.

    Sie haben bestimmt noch Fragen - Schreiben Sie uns eine Nachricht

     

    Ihr Name (*)

    E-Mail-Adresse (*)

    Telefonnummer (*)

    Betreff

    Ihre Nachricht

    *) Pflichtfelder

    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen bin mit der Datenschutzerklärung einverstanden


    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flugzeug aus.