Unser Angebot für Firmen und Gewebebetriebe

Betriebsinhaltsversicherung

Jeder Betrieb investiert einen Großteil seines Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeug und Maschinen. Feuer, Raub und Naturgewalten können die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand vernichten und so den Betriebsablauf ganz erheblich stören oder sogar zum Erliegen bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung für die Existenz des Betriebes.

Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

Je nach gewähltem Tarif können grundsätzlich folgende Bereiche abgesichert werden:

  • Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Ansonsten gelten in der Regel folgende Risiken und Schäden als nicht versichert:

  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften begünstigt wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit (i.d.R. wird eine Leistungskürzung vorgenommen)
  • Krieg
  • Kernenergie
  • In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
  • In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
  • In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck

Je nach gewähltem Versicherer und Tarif sind einzelne Punkte jedoch explizit mitversichert oder es kann ggf. eine Sondervereinbarung mit dem Versicherer getroffen werden. Sprechen Sie uns an!

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen, innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, es wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

Schadenbeispiele

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge war das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektronikfirma, die dort fertige und halbfertige Ware lagerte. Das Wasser stand ca. 40 cm hoch und vernichtete somit alle bereits produzierten Lieferungen der nächsten sechs Wochen.

In der Nacht brechen Unbekannte in ein Zoo- und Angelgeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnässungsschäden an Inventar und Waren. Es werden auch die PCs im Büro zerstört.

Durch einen technischen Defekt in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein relativ kleines Feuer in einem Gemischtwarenhandel. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf den kompletten Laden über. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung einer Kühltruhe in Höhe von 1.500 €, entstanden für den Besitzer die Kosten für zehn Tage Reinigungsarbeiten, für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung.

Durch einen schweren Herbststurm wurde bei einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnten nun Regen und Hagel ungehindert eindringen und die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. Bei den meisten Waren war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.

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