Absicherung gegen Umwelt- und Gewässerschäden
Im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden sowie bestimmter Vermögensschäden (Folgeschäden) versichert, wenn diese durch Einwirkung auf die Umwelt entstanden sind.
Umweltrisiken können sowohl in eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen oder als eigenständiger Vertrag versichert werden.
Als Betreiber von umweltrelevanten Anlagen sowie bei Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen ist die Absicherung gegen mögliche Umwelt- oder Gewässerschäden ratsam.