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Im betrieblichen Alltag läuft nicht immer alles rund; durch Unachtsamkeit oder einfach ungünstige Zufälle können Besucher Ihres Betriebs zu Schaden kommen oder Mitarbeiter von Ihnen beschädigen im Rahmen ihrer Tätigkeit fremdes Eigentum. Als Unternehmer sind Sie dann zum Schadenersatz verpflichtet. Um sich hier gegen Forderungen abzusichern, bietet sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung an.
Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht werden von der Betriebshaftpflichtversicherung unter anderem die wesentlichen von der Betriebsstätte ausgehenden Gefahren sowie die Schäden, die durch die im Betrieb tätigen Personen entstehen, abgedeckt. Darüber hinaus können je nach Versicherer die Tarife noch sinnvolle Ergänzungen wie z. B. den Einschluss von Mietsachschäden, Gewässer- und Umweltschäden und Tätigkeitsschäden beinhalten, wobei hier in der Regel Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen gelten.
Über die Betriebshaftpflichtversicherung sind Forderungen aus Personen- und Sachschäden, die gegen Sie gestellt werden, versichert. Für den Bereich der Vermögensschäden sind über die Betriebshaftpflicht standardmäßig nur Folgeschäden aus den entstandenen Personen- oder Sachschäden versichert. Um originäre Vermögensschäden abzusichern muss hier eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Je nach Art und Umfang Ihres Betriebes sind auch noch weitere Bereiche des Haftungsrechtes für Sie ausschlaggebend. Eine Auswahl finden Sie in der Übersicht.