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kAssekura Finanz- und Versicherungsmakler GmbH | Nikolausstraße 9 | D-34560 Fritzlar
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Bei der betrieblichen Altersvorsorge muss zunächst zwischen den Maßnahmen und Möglichkeiten zur Vorsorge für die Angestellten und Arbeiter und denen für die Unternehmer und Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) unterschieden werden. Je nach Große, Art und Personalstruktur bieten sich hier unterschiedliche Möglichkeiten an.
Der Versicherungsmakler kAssekura ist durch die Zertifizierung von Christian Albert als Experte Betriebliche Altersversorgung (DVA) auf diesen Bereich spezialisiert. Egal ob kleiner Handwerkerbetrieb, Handelsunternehmen oder mittelständischer Maschinenbauer – Sie erhalten bei kAssekura eine maßgeschneiderte Versorgungsordnung unter Berücksichtung aller relevanten Vorsorgemöglichkeiten, rechtlichen Grundlagen und vor allem Ihrer individuellen Wünsche und Vorgabe.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung (kapitalgebunden oder fondsgebunden), die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Direktversicherung ist die Absicherung des Todesfall- oder Langlebigkeitsrisikos (Rentenzahlung). Als Leistungen können eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden.
Weiter Informationen finden Sie hier: Zusatzvorsorge
Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität und Tod ist.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds findet in der heutigen Zeit hauptsächlich bei der Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und -anwartschaften Anwendung. Der Pensionsfonds unterliegt per Gesetz ab Erreichen der Unverfallbarkeit der Insolvenzsicherung des PSVaG.
Beim Pensionsfonds wird beim § 3 Nr. 63 EStG nur die Beitragszusage mit Mindestleistung angeboten.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgungen durchführt und auf die Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt (§ 1 Abs. 4 BetrAVG). Sie unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist somit in der Anlage des Vermögens nicht gebunden.
Pensionszusage (Direktzusage)
Die Pensionszusage (Direktzusage) ist eine rechtsverbindliche Verpflichtung zu einer Versorgungsleistung durch den Arbeitgeber. Bei Einrichtung einer Pensionszuge müssen Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Zur Finanzierung der Zusage kann zum Beispiel eine Rückdeckungsversicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen werden.