Volle Förderung noch mitnehmen
Zum Jahresende bietet es sich an, noch einmal zu prüfen, ob für die eigenen Vorsorgeverträge die volle staatliche Förderung ausgeschöpft wird. Wenn in 2019 bisher zu wenige Beiträge entrichtet wurden, um bspw. für einen Riester-Rentenvertrag die vollen Zulagen zu erhalten, kann dies durch eine Einmalzahlung bis zum Jahresende noch korrigiert werden. Wie hoch die Fördergrenzen sind und worin der Unterschied zwischen der Zulagenförderung und der steuerlichen Förderung bei Riester-Verträgen liegt, lesen Sie hier unter „Besonderheiten“.
Die steuerlichen Fördergrenzen für Rürup-Renten (Basisvorsorge / Schicht 1) liegen deutlich höher als bei Riester. Allerdings müssen hier die Beiträge in andere Formen der Basisvorsorge wie z. B. die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung mit berücksichtigt werden. Insbesondere für Selbstständige oder Inhaber einer Firma bietet es sich an, zum Jahresende Überschüsse aus den Einnahmen des fast abgelaufenen Jahres noch in den eigenen Rürup-Vertrag zu schieben, um die Steuerlast für 2019 zu senken. Mehr zum Thema Rürup und wie hoch die Fördergrenzen 2019 sind, lesen Sie hier.