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Eine Gefahrerhöhung muss angezeigt werden, wenn man den Versicherungsschutz nicht gefährden will. Aber was hat man sich darunter vorzustellen? Weiterlesen

Nicht nur das Wetter und die Temperaturen wechseln im Herbst – da viele Hauptfälligkeiten von Sachversicherungen am 1. Januar eines Jahres liegen und in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten besteht, lohnt es sich, eine Überprüfung der eigenen Versicherungen im Herbst in Betracht zu ziehen. Weiterlesen