Wallboxen und mobile Ladestationen

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Absicherung von Wallboxen und mobilen Ladestationen

Die Zahl von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr nimmt zu und rückt damit auch Absicherungsthemen in den Fokus, die nicht direkt mit dem Fahren des Autos zu tun haben. Ein E-Auto muss aufgeladen werden und wo auch immer der Strom dafür herkommt – sei es durch die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach oder konventionell aus dem Netz: Er muss in den Akku des Autos gelangen. Viele Besitzer eines Elektrofahrzeugs installieren eine eigene Aufladestation (meist eine Wallbox) am Wohnhaus oder führen eine mobile Ladestation mit. Da diese für die Nutzbarkeit des Autos so elementar wichtigen Geräte auch beschädigt oder entwendet werden können, stellt sich die Frage der Versicherbarkeit.

Primär ein Thema der Gebäudeversicherung

Es setzt sich immer mehr durch, dass Wallboxen über den Gebäudeversicherungsvertrag mitversichert sind. Da dies noch immer nur selten in den Bedingungen eindeutig geregelt ist, ist eine Anzeige beim Versicherer empfehlenswert. Damit wird im Leistungsfall die Diskussionen vermieden, ob das Gerät nun als fest mit dem Gebäude verbunden angesehen werden kann und somit eine “versicherte Sache” ist oder nicht.

Wenn die Wallbox vom Versicherer als versicherte Sache anerkannt wird, stellt sich noch die Frage nach den versicherten Gefahren. Klassischer Weise sind dies in der Wohngebäudeversicherung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und ggf. Elementarschäden. Immer mehr bieten Versicherer auch zusätzlich die Absicherung von “unbenannten Gefahren” (All-Risk Deckung) oder einen Baustein “Haustechnik” bzw. “Erneuerbare Energien” an, welche die klassischen Gefahren sinnvoll ergänzen können. Die Klausel “Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat” schützt vor allem, was Dritte der Wallbox vorsätzlich antun können.

Die Photovoltaikversicherung kann ebenfalls Deckung enthalten

Sollte eine Photovoltaikanlage (PVA) installiert und entsprechend versichert sein, kann diese Deckung auch die Absicherung von Wallboxen und Wandladestationen enthalten. Hierbei ist neben der Überprüfung der versicherten Gefahren zu berücksichtigen, dass die Versicherungssumme neben dem Wert der PVA auch den des Ladegeräts umfassen sollte.

Deckung auch in der Hausratversicherung möglich

Im Gegensatz zu Wallboxen sind mobile Ladevorrichtungen nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Das macht die Absicherung über die Wohngebäudeversicherung schwierig. Als zur Nutzung eines Kraftfahrzeugs notwendiges Teil dient das Ladekabel bzw. die mobile Ladevorrichtung im klassischen Definitionssinn nicht dem Haushalt. Eine Deckung in der Hausratversicherung ist daher (noch) eher selten zu finden. Dennoch gibt es bereits Versicherer, welche deren Deckung um diesen für einen E-Mobil-Besitzer wichtigen Punkt erweitert haben.

Absicherung über die Kfz-Versicherung

Mittlerweile gibt es viele Kfz-Versicherer, welche sich der Grauzone bei den Ladegeräten annehmen. Wichtig bei der Auswahl des Versicherers und des Tarifs ist, ob der Versicherer generell Leistungen im Bereich Elektro- und Hybridfahrzeuge anbietet und wie dort das Thema „Laden“ gehandhabt wird. Stationäre oder mobile Ladegeräte sollten in den Tarifberschreibungen explizit als versicherte Sache aufgeführt und auch die abgesicherten Gefahren klar benannt werden. Wichtig zu wissen ist noch, dass die Absicherung der Ladevorrichtung über die Kfz-Versicherung nur subsidiär zu anderen Versicherungen sein kann. Das heißt, eine leistungspflichtige Gebäude- oder anderweitige Versicherung geht im Schadenfall gegebenenfalls vor.

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