Prämiensteigerung in der Wohngebäudeversicherung ab 2023

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat die Erhöhung des Neuwertfaktors um 14,73% für 2023 bekannt gegeben. Damit werden sich in den Tarifen nach der Wertermittlung “1914” (gleitender Neuwert) damit die Beiträge um diesen Prozentsatz erhöhen (ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich durch die Faktoranpassung nicht!). In den Flächentarifen (qm-Tarife) werden i. d. R. ebenfalls Anpassungen berücksichtigt; Ausnahmen sind im Einzelfall jedoch möglich.

Gleichzeitig steigt der Baupreisindex von 2022 auf 2023 um 17,58% (von 16,682 auf 19,614). Bei den stark gestiegenen Bau- und Energiekosten mag es zwar wenig überraschend sein, dass die Indexanpassung diesen hohen Wert erreicht hat, dennoch wird die dadurch in den meisten Versicherungspolicen notwendige Erhöhung der Versicherungsprämien die durch die allgemeine Preissteigerung ohnehin schon stark beanspruchten Haushalte zusätzlich belasten.

Zur Abmilderung dieser zusätzlichen Belastung kann die Vereinbarung oder Erhöhung einer Selbstbeteiligung eine sinnvolle Möglichkeit darstellen, die Prämienerhöhung abzumildern, ohne den Versicherungsschutz zu beschränken bzw. bei den Leistungen Kompromisse einzugehen. Sicherlich kann im Einzelfall auch der ein oder andere Zusatzbaustein wie z. B. ein Schutzbrief (Assistance-Leistungen) hinterfragt werden; es sollte jedoch nicht am falschen Ende gespart und wichtige Deckungseinschlüsse wie Elementarschäden gekündigt werden.

Bestimmte Anbieter werden ab 2023 über die Indexanpassung hinaus zusätzliche Beitragserhöhungen vorsehen (meist als Treuhänderanpassung). Aus diesen zusätzlichen Prämienerhöhungen ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht. Findet die Prämienerhöhung jedoch ausschließlich aufgrund der Anpassung des Baupreisindex statt und ist der Vertrag zur Wohngebäudeversicherung nicht fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit gekündigt, bleibt nur das Beißen in den sauren Apfel und die Überprüfung zum Wechsel des Versicherers oder Tarifs im nächsten Jahr.

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