Inflation frisst Deckungssummen

In Ihren Versicherungsverträgen wie der Betriebsinhalts-, Elektronik- oder Hausratversicherung sind fixe Versicherungssummen vereinbart? Dann besteht dringender Handlungsbedarf!

Die Preissteigerungen sind spürbar

Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem zu einer Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor geführt. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland – dafür, dass sich die Preisschraube zahlreicher Produkte und Dienstleistung massiv nach oben gedreht hat und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gestiegen ist. Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Doch was bedeutet dies für bestehende Versicherungsverträge?

Besonders bei Verträgen mit fixen Versicherungssummen entsteht dadurch das Risiko einer Unterversicherung, weil die anfallenden Kosten bzw. die Preise der versicherten Gegenstände mittlerweile inflationsbedingt deutlich höher sein können als die abgesicherten Deckungssummen. Folgendes Schadenbeispiel soll die Problematik verdeutlichen:

Im ersten Stockwerk eines Wohn- und Geschäftshauses kommt es an Silvester zu einem Wohnungsbrand. Die Feuerwehr kann das Gebäude mit ausgiebigem Löschwassereinsatz retten. Unter der ausgebrannten Wohnung befindet sich im Erdgeschoss die Zahnarztpraxis von Dr. Zahn, dessen Praxis durch die Wassermassen in Mitleidenschaft gezogen wird. Unter anderem werden fast alle elektronischen Geräte durch eindringende Feuchtigkeit unbrauchbar. Dr. Zahn hat für seine Praxis eine Elektronikversicherung mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro abgeschlossen. Für die Neuanschaffung identischer Geräte muss jedoch inzwischen eine Gesamtsumme von etwa 500.000 Euro ausgegeben werden. Die Elektronikversicherung leistet nun mindestens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. In dem Vertrag von Dr. Zahn ist – wie in vielen Verträgen – zwar eine Vorsorgeleistung (in seinem Fall sogar bis zu 50% der Versicherungssumme) eingeschlossen; doch in der aktuellen Situation reicht dies trotzdem nicht aus und Dr. Zahn muss den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen.

Das Problem besteht spartenübergreifend

Das beschriebene Risiko für den Versicherungsschutz besteht nicht nur bei gewerblichen Sachversicherungen wie der Inhalts- oder Elektronikversicherung, sondern beispielsweise auch bei Absicherung von privatem Hausrat. Deshalb sollte spätestens jetzt vor allem bei Verträgen mit fixen Versicherungssummen überprüft werden, ob die Deckungssummen noch ausreichend sind. Grundsätzlich sind bei dieser Thematik auch Gebäudeversicherungen – sowohl gewerblich als auch privat – nicht außen vor. Wenn allerdings nach dem gleitenden Neuwert versichert wurde, dann wird den steigenden Kosten bei der Regulierung von Schäden durch die jeweiligen Indexanpassungen bereits Rechnung getragen.

Wir unterstützen Sie!

Sprechen Sie uns auf diese Thematik gerne an – gemeinsam überprüfen wir die Aktualität und Angemessenheit Ihres Versicherungsschutzes!